Brandschutz im Hallenbau
X min
Ob Lagerhalle oder Produktionshalle: Für alle Arten von Industrie-Bauprojekten gibt es verschiedenste Richtlinien und Vorgaben zum Thema Brandschutz. Neben dem Baurecht, welches von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, müssen auch ÖNORMEN und die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden. Dieser Ratgeber-Artikel klärt auf und gibt Tipps zum Thema Brandschutz im Hallenbau.
Inhaltsverzeichnis
1. Regeln für Brandschutz bei Betriebsbauten
Die meisten gewerblich genutzten Bauten werden als Betriebsbauen klassifiziert und unterliegen daher gewissen Vorschriften. Alle Mindestanforderungen an den Brandschutz sind in den OIB-Richtlinien zum baulichen Brandschutz des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) geregelt. Dies betrifft die OIB-Richtlinien 2 (Brandschutz bei Gebäuden) und 2.1 (Brandschutz bei Betriebsbauten) und erleichtert die Planung der Hallen und den Behörden die Beurteilung und Genehmigung von Betriebsbauten.
Die OIB-Richtlinien dienen den Landesbauordnungen in den verschiedenen Bundesländern als Grundlage. Die Erklärung der rechtlichen Verbindlichkeit der Richtlinien ist den Ländern vorbehalten und können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
2. Brandschutzkonzept vs. brandschutztechnische Beschreibung
Neben einer Genehmigung nach den landesgesetzlichen Bestimmungen benötigen gewerbliche Betriebsbauten in der Regel eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung. Hierbei wird oftmals ein Brandschutzkonzept gefordert, welches dazu dient, die Einhaltung der vorgeschriebenen Brandschutzziele nachzuweisen. Meistens findet der Nachweis im Brandschutzkonzept über eine argumentative Beschreibung der Maßnahmen oder über durchgeführte Berechnungen statt.
Die Notwendigkeit eines Brandschutzkonzepts ist in der OIB Richtlinie 2.1 unter Punkt 5 geregelt.
Allerdings ist ein Brandschutzkonzept nicht in jedem Fall erforderlich und es kann eine brandschutztechnische Beschreibung genügen. Dies ist eine gewerkeübergreifende Darstellung aller brandschutztechnischen Belange eines Bauvorhabens. Für das Projekt wird eine übersichtliche Dokumentation in Form eines Befundes erstellt, der die bauliche Ausführung sowie gegebenenfalls die anlagentechnischen oder organisatorischen Brandschutzmaßnahmen beschreibt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
Um die genaue Vorgangsweise im Vorfeld der Projektplanung abzuklären, ist die Kontaktaufnahme mit einem Brandschutzexperten oder den Behörden empfehlenswert.
3. Ist Brandschutz Pflicht?
Für Industriebauten werden grundsätzlich ein Brandschutznachweis und meist zusätzlich ein Brandschutzkonzept vorausgesetzt oder im Genehmigungsprozess von der Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. Um den Genehmigungsprozess für den Hallenbau zu beschleunigen, ist es sinnvoll, den Brandschutz direkt zu Beginn in den Bauantrag zu integrieren. Lediglich verfahrensfreie Bauvorhaben oder Industriebauten der Gebäudeklasse 1 unterliegen keinerlei Brandschutzauflagen. In den einzelnen Bundesländern können abweichende Regelungen vorliegen.
Zudem gibt es gerade bei Industriebauten viele Faktoren, die Brände begünstigen können. Schnell können teure Schäden entstehen oder sogar Leben von Mitarbeitern und Rettungskräften in Gefahr geraten. Durch die Einhaltung eines Brandschutzkonzeptes kann ein Brand schneller eingedämmt oder sogar verhindert werden. Ein Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept empfiehlt sich außerdem auch aus wirtschaftlicher Sicht. Die brandschutztechnischen Auflagen der jeweiligen Landesbauordnung beinhalten oft ein Vielfaches der Auflagen aus der MIndBauRL. Die MIndBauRL bietet hier einige Vereinfachungen, die aber nur zum Tragen kommen können, wenn ein Brandschutzkonzept erstellt wurde. Durch diese Vereinfachungen kann oft viel Geld eingespart werden.
3. Themen des Brandschutzes
Der Inhalt eines Brandschutzkonzeptes kann sehr individuell sein. Üblicherweise umfasst das Konzept zum Beispiel folgende Themen:
- Brandverhalten der verwendeten Baustoffe (Baustoffklasse)
- Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse)
- alle Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden (z. B.: Brandwände und –decken, Öffnungen zur Rauchableitung …)
- Aufteilung in Nutzungseinheiten, Brand- und Rauchabschnitte
- erforderliche Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes
- Fluchtwege (notwendige Länge, Treppenräume, Ausgänge, Flure, ...)
- Flächen für die Feuerwehr
- Löschwasserversorgung
4. Ziele des betrieblichen Brandschutzes
Brandschutz im Hallenbau ist ein aufwendiges Thema. Spätestens im Ernstfall wird aber klar, warum sich dieser Aufwand in jedem Fall lohnt. Dabei werden verschiedene Schutzziele verfolgt:
- Erhaltung der Tragfähigkeit des Bauwerks für einen bestimmten Zeitraum
- Verhinderung von Brandentstehung
- Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung
- Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
- Wirksame Löscharbeiten ermöglichen
- Sicherheit der Rettungsmannschaften gewährleisten
Ist beim Hallenbau der Brandschutz nicht korrekt oder gar nicht ausgeführt und geregelt, kann es zu einer größeren und schnelleren Ausbreitung der Brände kommen.
5. Frühzeitig mit der Planung beginnen
Oftmals wird Brandschutz als ein leidiges und kostenintensives Thema angesehen. Es geht aber auch anders. Wenn das Thema zum richtigen Zeitpunkt in Angriff genommen wird, können Kosten eingespart werden.
Es ist wichtig, das Thema Brandschutz direkt zu Beginn der Hallenplanung mit einzubeziehen. Manche brandschutztechnische Maßnahmen sind nur noch schwer nachträglich hinzuzufügen und bringen teure Umplanungen mit sich. Werden Brandschutzmaßnahmen wie z. B. Lichtkuppeln mit Rauch-/Wärmeabzugsanlage direkt von Beginn an mitgedacht, können unnötige Kosten vermieden werden.
6. Wer verfasst Brandschutzkonzepte?
Brandschutzexperten sowie erfahrene Architekten und Planer können im Planungsprozess wichtige Informationen beibringen. Bestehen Unklarheiten, so ist die Kontaktaufnahme mit konzessionierten Erstellern von Brandschutzgutachten ratsam.
Die Verfassung von Brandschutzkonzepten kann als die Ausführung des betrieblichen Brandschutzes verstanden werden. In Österreich gibt es fünf Gruppen, die Brandschutzkonzepte erstellen dürfen:
- Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker einschlägiger Befugnis
- Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- oder Inspektionsstellen mit dem Akkreditierungsumfang Brandschutz
- Universitäre Einrichtungen
- Technische Büros einschlägiger Befugnis
- Baumeisterinnen und Baumeister
FAZIT
Brandschutz im Hallenbau ist ein sehr individuelles und je nach Bauvorhaben komplexes Thema. Hinzu kommt, dass die Richtlinien sehr umfangreich und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Eine Beratung und Bewertung von Fachpersonal empfiehlt sich bei Betriebsbauten in jedem Fall, um bestmöglich geschützt und abgesichert zu sein. Wird das Thema rechtzeitig mitgedacht, können die hierfür entstehenden Kosten geringgehalten werden. Das Thema sollte systematisch angegangen und umgesetzt werden. Viele Maßnahmen sind sehr einfach durch kleine Änderungen umsetzbar. Kommt es irgendwann doch einmal dazu, dass ein Brand ausbricht, können hohe Sachschäden vermieden und im Ernstfall auch Menschenleben geschützt werden.