Genehmigung von Leichtbauhallen
X min
„Benötige ich eine Baugenehmigung für meine Halle?“ ist eine der meistgestellten Kundenfragen. Wir klären auf über die genehmigungstechnischen Besonderheiten bei der Aufstellung einer Leichtbauhalle.
Inhaltsverzeichnis
1. Aufstelldauer
Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen hängt vorwiegend von der geplanten Standzeit ab. Planen Sie Ihre Zelthalle, Ihr Lagerzelt oder Industriezelt lediglich für 3 Monate zu stellen, spricht man von einem „Fliegenden Bau“. In diesem Fall ist das Bewilligungsprozedere einfacher und Sie erhalten die Aufstellgenehmigung schneller.
In vielen Fällen genehmigen die Behörden auch längere Standzeiten und betrachten diese Fälle als zeitlich befristete Bauten – z. B. wenn die Leichtbauhalle zur Überbrückung für die Beendigung eines Festbaus dient und der Demontagezeitpunkt bereits feststeht.
Soll Ihre Halle z. B. als Lagerhalle länger als 3 Monate bzw. dauerhaft stehen bleiben, gilt sie als „ortsfester Bau“. In diesem Fall benötigen Sie zur Errichtung eine Baugenehmigung. Diese muss von einem vom Bauherrn beauftragten und befugten Bauführer bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Ob Sie Ihre neue Halle mieten oder kaufen, hat keinen direkten Einfluss darauf, ob die Halle ohne Baugenehmigung errichtet werden darf oder genehmigt werden muss.
2. Aufstellung als "Fliegender Bau"
Durch die Standzeit von 3 Monaten haben „Fliegende Bauten“ einen temporären Charakter. Sie haben eine TÜV-typengeprüfte Statik nach Euronorm ÖNORM EN 13782. Neben der Euronorm dient die jeweilige Landesbauordnung als Bewertungsgrundlage für die Gebrauchsabnahme und die Nutzungsfreigabe der Halle.
Aufgrund seines temporären Charakters ist beim „Fliegenden Bau“ eine Verankerung mit Erdnägeln die Regel. Zudem ist es möglich, die Halle mit einer „weichen Bedachung“ zu versehen (z. B. mit einer PVC-Plane), da die Brandschutzanforderungen weniger strikt sind als bei einem ortsfesten Bau.
3. Baugenehmigung eines ortsfesten Baus
Ortsfeste Bauten besitzen einen dauerhaften Charakter. Im Gegensatz zum „Fliegenden Bau“ wird die statische Berechnung hierbei durch die ÖNORM EN 1991 geregelt.
Für einen „ortsfesten Bau“ benötigen Sie immer eine Baugenehmigung. Dazu stellt ein vom Bauherrn benannter Bauführer, zum Beispiel ein befugter Architekt, Baumeister oder Ziviltechniker einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Bauten werden sowohl mit Schwerlastdübeln auf Fundamenten oder, sofern die Behörde zustimmt, mit Erdnägeln auf verdichteten Flächen verankert.
4. Tipps für den Genehmigungsprozess
Um den Genehmigungsprozess Ihrer neuen Halle so reibungslos wie möglich zu gestalten, können wir folgende Empfehlungen aussprechen:
- Binden Sie die Baubehörde nach Möglichkeit früh im Genehmigungsprozess ein, um eventuelle Auflagen rechtzeitig berücksichtigen zu können.
- Zur Klärung wichtiger Einzelfragen, z. B. um die Genehmigung für eine Erdnagelverankerung bei längerfristiger Aufstellung zu erhalten, kann vor einem Bauantrag eine Bauvoranfrage gestellt werden.
- Sollten Sie bei einer längerfristigen Nutzung den Einsatz von Erdnägeln planen, kann im Vorfeld ein Erdnagelzugversuch durchgeführt werden, um die Tragfähigkeit des Erdnagels am Hallenstandort nachzuweisen.
- Greifen Sie auf Bauvorlageberechtigte mit entsprechender Erfahrung im Bereich der Leichtbauhallen zurück. Sie sind gut vertraut mit den Besonderheiten und Möglichkeiten im Genehmigungsprozess.
FAZIT
Um den Genehmigungsprozess Ihrer neuen Halle so reibungslos wie möglich zu gestalten, können wir folgende Empfehlungen aussprechen:
- Binden Sie die Baubehörde nach Möglichkeit früh im Genehmigungsprozess ein, um eventuelle Auflagen rechtzeitig berücksichtigen zu können.
- Zur Klärung wichtiger Einzelfragen, z. B. um die Genehmigung für eine Erdnagelverankerung bei längerfristiger Aufstellung zu erhalten, kann dies bei einem Behördensprechtag erörtert werden.
Greifen Sie auf lokal tätige Personen (z. B. Architekten, Baumeister oder Ziviltechniker) mit entsprechender Erfahrung im Bereich der Leichtbauhallen zurück. Sie sind gut vertraut mit den Besonderheiten und Möglichkeiten im Genehmigungsprozess.