Boden und Verankerung

Erdnagelverankerung – Hallen ohne Fundament errichten

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Eine besonders wichtige Entscheidung beim Bau Ihrer Leichtbauhalle ist die Wahl der Befestigungsart. Eine Möglichkeit ist die Befestigung einer Halle mit Schwerlastdübeln auf einem Betonfundament. Eine andere und zugleich einfachere sowie günstigere Möglichkeit für die Errichtung von z. B. Lagerhallen ohne Fundament ist die Verankerung mittels Erdnägeln. Doch was ist überhaupt eine Erdnagelverankerung und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Der folgende Ratgeber-Artikel beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen.


1. Wie funktioniert Erdnagelverankerung?

Mit Erdnägeln können Leichtbauhallen ohne Fundament auf bestehenden Untergründen verankert werden. Aufwändige und teure Erd- und Fundamentarbeiten entfallen somit. Erdnägel sind Rundstähle mit gestauchtem Kopf, die im Fachjargon auch als Stabanker bezeichnet werden. Sie werden mit motorbetriebenen Rammen, ähnlich einem Presslufthammer, in den Boden eingeschlagen. Handelt es sich beim Untergrund um Pflaster- oder Asphaltflächen, muss vorgebohrt werden. Sobald die Erdnägel nicht mehr benötigt werden, können sie mit speziellem Werkzeug nahezu rückstandslos wieder aus dem Boden ausgezogen werden. Das macht die Erdnagelverankerung zu einer der bodenschonendsten und kostengünstigsten Verankerungsarten überhaupt. Gerade für Lagerhallen, die ohne Fundament auf bestehenden Betriebsflächen temporär aufgebaut werden sollen, ist die Erdnagelverankerung eine interessante Befestigungsart.


2. Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Leichtbauhalle ohne Fundament mit Erdnagelverankerung bauen?

Grundsätzlich können Fliegende Bauten (Lastannahmen nach ÖNORM EN 13782) mit einer maximalen Standzeit von 3 Monaten mit Erdnägeln verankert werden. Es kann jedoch Ausnahmen für längere Standzeiten geben, wenn z. B. eine Leichtbauhalle für eine Überbrückung eines massiven Hallenneubaus angeschafft wurde und das Ende der Nutzungsdauer bei Beantragung der Bewilligung bereits feststeht.

Leichtbauhallen mit Standzeiten von mehr als 3 Monaten sind als ortsfeste Bauten (Lastannahmen nach ÖNORM EN 1991) zu betrachten. In der Regel ist dann eine Erdnagelverankerung bzw. eine Errichtung der Halle ohne Fundament nicht vorgesehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Behörden auch bei ortsfesten Bauten der Verankerung mit Erdnägeln zustimmen.


3. Welche Normen sind beim Einsatz von Erdnägeln zu beachten?

Die Verankerung mit Erdnägeln wird u. a. in der Euronorm ÖNORM EN 13782 geregelt, die auch die Lastannahmen für Fliegende Bauten behandelt (siehe Baugenehmigungen von Leichtbauhallen).

Sofern die Halle für eine Dauer von mehr als 3-6 Monate aufgestellt wird, gilt sie im Normalfall als Ortsfester Bau. Hierbei wird die Statik nach ÖNORM EN 1991 gerechnet und die Erdnagelverankerung der Leichtbauhalle ohne Fundament bedarf einer Zustimmung des örtlichen Bauamts.


3. Auf welchen Untergründen lässt sich eine Halle mit Erdnägeln verankern?

Eine Erdnagelverankerung ist prinzipiell auf fast allen Untergründen möglich, sofern der Boden die erforderlichen Voraussetzungen der Tragfähigkeit der Erdnägel erfüllt. Häufig kommt die Erdnagelverankerung auf bereits bestehenden Asphalt-, Pflaster- oder Schotterflächen zum Einsatz. Wichtig ist dabei, dass der Untergrund ausreichend verdichtet und frei von wasserführenden Schichten ist.

Anhand einer einfachen optischen Prüfung lässt sich keine belastbare Beurteilung der Aufstellfläche ableiten. Bei einer Tragschicht mit befahrbarem Oberbau (Asphalt, Verbundpflaster etc.) kann man vermuten, dass auch ein qualifizierter Unterbau vorhanden ist, welcher für die Befestigung mit Erdnägeln geeignet sein könnte. Sicher beurteilen lässt sich dies nur durch ein entsprechendes Baugrundgutachten.


4. Bei welchen Hallentypen können Erdnägel eingesetzt werden?

Besonders interessant ist es, Lagerhallen ohne Fundament mit Erdnägeln zu verankern. Grundsätzlich können Erdnägel bei Hallen aller Art und Nutzung eingesetzt werden, wenn die bereits angesprochenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vergleichsweise kleinen Hallen mit geringen Windlasten werden dabei relativ wenige Erdnägel zur Verankerung benötigt. Je größer die auftretenden Kräfte werden, z. B. durch große Spannweiten, hohe Traufhöhen oder fehlende Wandverkleidung, desto größer müssen auch die Anzahl und Größe der Erdnägel werden.

Wie so häufig gilt auch an dieser Stelle: Die Erfordernisse für eine Erdnagelverankerung werden für jede Halle individuell errechnet, sodass schlussendlich die gleichen statischen Werte wie bei anderen Verankerungsarten erreicht werden.


5. Besteht die Gefahr, dass bei längerer Aufstelldauer die Erdnägel durchrosten?

Im Normalfall bestehen keine Bedenken für den längerfristigen Einsatz von Erdnägeln. Es ist sogar wünschenswert, dass Erdnägel leicht anrosten, da sie sich dadurch noch besser mit dem Untergrund verbinden und mehr Zugkräfte aushalten. Genau aus diesem Grund muss bei Erdnägeln auf einen Korrosionsschutz (z. B. Verzinkung) verzichtet werden.


6. Was tun, wenn Leitungen im Untergrund verlaufen?

Ist der Baugrund nicht für eine Erdnagelverankerung oder Fundamente geeignet, z. B. weil Leitungen im Verankerungsbereich verlaufen, lassen sich Leichtbauhallen auch ballastieren. Bei der Ballastierung halten Betongewichte die Hallenkonstruktion am Boden. Damit bleibt der Untergrund in der Regel unberührt.


FAZIT

Leichtbauhallen wie z. B. Lagerhallen können immer ohne Fundament mit Erdnägeln verankert werden, solange es sich um einen Fliegenden Bau handelt und der Boden die Lastenanforderungen für Erdnägel erfüllt. Ebenso können Erdnägel bei ortsfesten Bauten verwendet werden, sofern das zuständige Bauamt eine Baugenehmigung erteilt. Die Größe und Anzahl der zu verwendenden Erdnägel hängt wiederum stark von der Größe und Bauart der Halle sowie von der Beschaffenheit des Bodens ab. Ein Baugrundgutachten hilft bei der sicheren Beurteilung der Aufstellfläche.